Einen Verein gründen in der Schweiz ist erstaunlich unkompliziert: kein Mindestkapital, keine staatliche Bewilligung für den Normalfall. Dieser Guide führt dich Schritt für Schritt durch die Gründung — praktisch für Ehrenamtliche, ohne Anspruch auf Rechtsberatung.
Rechtsgrundlage sind Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) — oft als Vereinsgesetz Schweiz im Alltag bezeichnet. Ein Verein, der einen nicht wirtschaftlichen Zweck verfolgt, erlangt Rechtspersönlichkeit, sobald aus schriftlichen Statuten der Wille hervorgeht, als Körperschaft zu bestehen. Die Statuten müssen Zweck, Mittel und Organisation festhalten. Für die Gründung reichen in der Praxis zwei Personen. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Prüfung — bei speziellen Fällen (Immobilien, Personal, kaufmännisches Gewerbe) lohnt ein Blick auf offizielle Quellen oder eine Fachperson.
Formuliere den Vereinszweck klar und dauerhaft — sportlich, kulturell, sozial oder gesellig. Wählt einen Namen, der nicht täuscht und sich von bestehenden Vereinen abhebt. Der Sitz muss in der Schweiz liegen; er bestimmt später, wo ihr bei Bedarf das Handelsregister ansprecht.
Ohne schriftliche Statuten gibt es keinen Verein im Sinne des ZGB. Pflichtinhalte: Zweck, Mittel (z. B. Mitgliederbeiträge, Spenden) und Organisation (Generalversammlung, Vorstand, ggf. Revision). Nutzt unsere Statuten-Vorlage als Startpunkt und passt sie an — danach prüfen lassen, bevor die Gründungsversammlung beschliesst.
Lade die Gründungsmitglieder ein, legt Ort und Zeit fest und bereitet die Statuten sowie einen Protokollentwurf vor. Bestimmt vorab, wer den Vorsitz führt und wer das Protokoll schreibt — das spart Chaos in der Versammlung.
An der Gründungsversammlung fasst ihr den Gründungsbeschluss, genehmigt die Statuten und lasst sie von den Gründungsmitgliedern unterschreiben. Ab diesem Akt besteht der Verein als juristische Person — sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wählt mindestens den Vorstand, damit der Verein handlungsfähig wird. Typisch: Präsidentin oder Präsident, Aktuarin oder Aktuar und Kassierin oder Kassier — je nach Statuten. Eine Revisionsstelle braucht ihr nur, wenn Gesetz oder Statuten das vorsehen.
Das Protokoll hält Anwesende, Gründungswillen, Statutengenehmigung und Wahlen fest. Lasst es unterschreiben und bewahrt es sicher auf — zusammen mit den genehmigten Statuten. Das sind eure Gründungsunterlagen.
Für die meisten ideellen Vereine ist der Handelsregistereintrag freiwillig. Pflicht wird er unter anderem, wenn der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder revisionspflichtig ist. Ein freiwilliger Eintrag kann Glaubwürdigkeit und Namensschutz stärken, bringt aber auch Pflichten und Kosten. Im Zweifel: kantonales Handelsregisteramt oder vitamin B sowie andere offizielle Infos prüfen.
Sobald der Verein steht, beginnt der Alltag: Mitgliederlisten, Beiträge, Einladungen zur ersten Generalversammlung. Statt Excel-Chaos lohnt sich eine zentrale Mitgliederverwaltung — der ganze Vorstand sieht dieselbe Liste. Mit Membear startest du kostenlos: Mitglieder anlegen oder per CSV importieren, Mitgliedschaftstypen setzen und später Beiträge mit QR-Rechnung und TWINT einziehen.
Dieser Text ist eine praxisnahe Übersicht für Ehrenamtliche und keine Rechtsberatung. Recht und Praxis können je nach Kanton und Vereinstyp abweichen. Bei Unsicherheit prüfe die aktuellen Bestimmungen (Art. 60 ff. ZGB) und offizielle Quellen oder hole dir fachlichen Rat.
Kurz und praxisnah — ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mitgliederliste anlegen, Vorstand einladen und Beiträge von Anfang an sauber führen. Kostenlos starten — keine Kreditkarte nötig.